Mittwoch, 25. Mai 2016

Die Bauanzeige, die Grunderwerbssteuer und der Notarrevers

Wie ich ja schon in einem vorherigen Post geschrieben hatte brauchen wir keinen Bautrag stellen, sondern reichen eine Mitteilung über eine genehmigungsfreie Baumaßnahme ein. Am Montag trafen diese Unterlagen von unserem Architekten ein. Da ich noch bis spät abends arbeiten musste, konnten wir diese erst am Dienstag einreichen. Mein Mann ist sogar persönlich zur Gemeinde gefahren und hat die Unterlagen dort abgegeben. Wir liegen somit nun eine Woche vor unserem Plan und hoffen bald auf die Übersendung der Bauanzeige.

Ebenfalls am Montag traffen die Bescheide vom Finanzamt bei uns ein, dass wir die Grunderwerbssteuer zahlen müssen. Da wir nun endlich mit dem Bau beginnen wollen habe ich diese noch am gleichen Tag überwiesen, zwar mitten in der Nacht aber wir wollen ja auch beginnen. 

Als wir am Dienstag beim Notar waren, haben wir erfahren, dass der Notarrevers erst ausgestellt werden kann, wenn die Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt vorliegt. Für alle diejenigen die nicht wissen was das ist sei es kurz erklärt, die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird vom Finanzamt erstellt, wenn die Grunderwerbssteuer bezahlt wurde. Wir hoffen nun, dass unser Finanzamt schnell arbeitet und der Notar ganz bald den Notarrevers ausstellen kann. Das unser Grundbuchamt länger braucht um die Eintragung vorzunehmen ist dann kein Problem mehr, da die Bank durch den Notarrevers eine Bestätigung hat, dass die Grundschuld an die angedachte Stelle eingetragen wird. 

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